Tanzschule Mavius

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Tanzschule Mavius GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Timo Mavius und Felix Koch.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1 GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Tanzschule Mavius GmbH mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Tanzschule Mavius GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Inan-spruchnahme des Angebotes der Tanzschule berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Tanzkurse jeder Art und Tanzveranstaltungen in- und außerhalb der Tanzschulräumlichkeiten, die die Tanzschule Mavius GmbH anbietet

1.2 ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Tanzschule Mavius GmbH.

1.3 MITGLIEDSKARTE

Der Antragsteller erhält nach der Antragsannahme eine Mitgliedskarte zur persönlichen Identifikation, die ihm den Zutritt zu den Tanzkursen und Tanzveranstaltungen ermöglicht.

2. NUTZUNG DER TANZKURSE

2.1 ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSKARTE

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt zu dem Kursprogramm der Tanzschule Mavius ( für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren). Ohne Vorlage der Mitgliedskarte kann der Zutritt zu den Tanzkursen durch die Mitarbeiter der Tanzschule Mavius GmbH verweigert werden, da die Mitgliedskarte den Mitarbeitern Aufschluss darüber gibt, ob eine aktive Mitgliedschaft vorhanden ist oder nicht. Hierzu werden die kundenspezifischen Daten in der EDV der Tanzschule Mavius GmbH nach den Richtlinien der DSGVO gespeichert.

2.2 KURSANGEBOT

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, welcher je nach gebuchtem Tanzbereich und Standort variieren kann, beinhaltet den Besuch aller Tanzkurse, die sich im Angebot der Tanzschule Mavius GmbH befinden, auch mehrfach pro Woche und auch standortübergreifend. Das reguläre Tanzkursprogramm wird über mindestens 38 Wochen pro Jahr angeboten. Spezialkurse – auch aus anderen Tanzbereichen – können vom Mitglied ebenfalls genutzt werden. Während der Ferienzeiten in Nordrhein-Westfalen findet für die Mitglieder zeitweise anstatt der fortlaufenden, regulären Tanzkurse ein gesondertes Ferienkursprogramm statt (Workshop-Tage/Ferien-Workshops, o.ä.). Die Teilnahme an dem Ferienkursprogramm ist im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten und ebenfalls nur bei Vorlage der Mitgliedskarte möglich.

2.3 KURSINHALTE/-ZEITPLÄNE; ABSAGEN etc.

Bei Tanzkursangeboten für erwachsene Paare ist ein paarweises Erscheinen notwendig.

2.4 KURSINHALTE/-ZEITPLÄNE; ABSAGEN etc.

Die Saalbelegung, die Auswahl der Tanzlehrerin und/oder des Tanzlehrers sowie die Auswahl der Kursinhalte sind der Tanzschule Mavius GmbH überlassen. Änderungen im laufenden Kursbetrieb behält sich die Tanzschule Mavius GmbH vor und diese entbinden das Mitglied nicht von seiner Beitragspflicht. Bei geringer Kursbelegung von regelmäßig weniger als fünf Paaren in einem betreffenden Kurs behält sich die Tanzschule Mavius GmbH vor, Kurse zusammenzulegen oder den betreffenden Kurs abzusagen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 UMGANG MIT DER MITGLIEDSKARTE

Das Mitglied trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte. Einen Verlust der Mitgliedskartehat das Mitglied unverzüglich dem Büro der Tanzschule Mavius GmbH zu melden. Hierzu genügt eine Email an [email protected].

3.2 GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DER MITGLIEDSKARTE

Die Servicegebühr für die Datenaufnahme und die Erstausstellung von 10,- € pro Person wird bei Anmeldung fällig und wird mit dem ersten bzw. nächsten Monatsbeitrag abgebucht. Eine ggf. notwendige Neuausstellung bei Verlust der Mitgliedskarte wird mit jeweils 10,- € berechnet und mit dem nächsten Monatsbeitrag abgebucht.

3.3 WEITERGABE DER MITGLIEDSKARTE

Die Mitgliedschaft bei der Tanzschule Mavius GmbH ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.4 ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E- Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) der Tanzschule Mavius GmbH unverzüglich mitzuteilen, gern auch über die Kundenapp auf dem Smartphone. Kosten, die der Tanzschule Mavius GmbH dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

4. MITGLIEDSBEITRAG / ZAHLUNGSVERZUG

4.1 MITGLIEDSBEITRAG

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf der Basis eines Jahreshonorars errechnet worden und stellt mit der monatlichen Rate 1/12 des entsprechenden Jahreshonorars dar. Die Ferienzeiten sind in der Höhe des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt. Eine Abmeldung über den Zeitraum der Ferien mit anschließend weitergeführter Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Aktuelle Preise sind auch auf www.tanzschule-mavius.de veröffentlicht. Eine Rückzahlung des Honorars oder der Aufnahmegebühr ist ausgeschlossen. Eine Nichtteilnahme, ein vorzeitiger Abbruch des Tanzkurses – ganz gleich aus welchem Grunde – sowie die Nichtinanspruchnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

4.2 ERMÄßIGUNG AUF DEN MONATLICHEN MITGLIEDSBEITRAG

Auszubildende und Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten gegen Vorlage einer entsprechenden und offiziellen Bescheinigung der Bildungseinrichtung eine Ermäßigung in Höhe von 30 Prozent auf das reguläre Kurshonorar. Die Ermäßigung bleibt nur für den im vorstehenden Satz beschriebenen Zeitraum bestehen; danach lebt der Mitgliedsbeitrag im ordnungsgemäßen/unermäßigten Rahmen auf.

4.3 FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE

4.3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. Tag des Monats fällig und in der Regel bis zum dritten Werktag des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen.

4.3.2 Die Zahlung ist dem Beginn der Mitgliedschaft nachgelagert. Der Einstieg in den gewählten Tanzkurs und die Fälligkeit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags können somit voneinander abweichen. Das heißt, dass der Mitgliedsbeitrag erstmalig in dem Monat abgebucht wird, der auf den Monat folgt, in dem der Tanzkurs begonnen hat und letztmalig in dem Monat abgebucht wird, in dem die Mitgliedschaft endet, auch wenn die Mitgliedschaft in diesem Monat bereits vor dem letzten Kalendertag endet. Die Servicegebühr für die Mitgliedskarte wird mit der ersten Abbuchung eingezogen.

4.4 KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Ist die Abbuchung vom Konto des Mitglieds nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € je Rückbuchung sowie zusätzlich die Bankgebühren der jeweiligen Rückbuchung vom Kunden zu tragen.

4.5 ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Mavius GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule Mavius GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen und den Vorgang zum Abschluss an einen Inkasso-Dienstleister zu übergegeben und diesem alle Informationen und Daten zu übermitteln, die zur Geltendmachung der Forderung benötigt werden.

4.6 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT BEI PREISERHÖUNGEN

Wir sind berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag anzupassen. Bei einer Preiserhöhung ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft zum Ende des Monats zu kündigen, in dem ihm die Preiserhöhung zugeht.

5. LAUFZEIT / ABMELDUNG

5.1 ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Die erste Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt im Paartanzbereich zwei Monate und im Solotanzbereich einen Monat. Wenn die Mitgliedschaft nach der jeweiligen Grundlaufzeit nicht vom Mitglied oder der Tanzschule Mavius GmbH schriftlich beendet wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen Monat.

Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem 01.01.2020 begonnen hat, können sich jederzeit zum letzten Kalender-tag des Folgemonats abmelden.

Für Mitgliedschaften, die ab dem 01.01.2020 beginnen, gilt eine Abmeldefrist von 30 Kalendertagen zum Ende der individuellen Laufzeit. Die individuelle Laufzeit beginnt mit dem Start des gewählten Tanzkurses.

Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, dies kann auch per Email sein. Mündliche Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Eine Bestätigung der Abmeldung wird ausschließlich per Email versandt.

5.2 RUHENDE MITGLIEDSCHAFT

Die Tanzschule Mavius GmbH bietet ihren Mitgliedern auf Antrag und aus wichtigem Grund eine ruhende Mitgliedschaft von maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr an. Urlaub oder Abwesenheit aus geschäftlichen Gründen sind z.B. keine wichtigen Gründe und werden für eine ruhende Mitgliedschaft nicht anerkannt. Als wichtige Gründe zählen ausschließlich körperliche/gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme am Tanzkurs nicht möglich machen. In dieser Zeit ist ein Beitrag von 5,00 € pro Person pro Monat fällig. Der Antrag auf eine ruhende Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend eingereicht werden. Während der ruhenden Mitgliedschaft ist eine Teilnahme an Kursen der Tanzschule Mavius GmbH ausgeschlossen. Für die Dauer des Zeitraums der ruhenden Mitgliedschaft wird die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert, wenn die Mitgliedschaft während der Grundlaufzeit von drei Monaten ruhen soll.

5.3 ABMELDUNG BEI SCHWANGERSCHAFT

Bei einer Schwangerschaft hebt die Tanzschule Mavius GmbH den Mitgliedsvertrag jederzeit auf Verlangen des Mitglieds für das Mitglied und seinen Partner kostenfrei auf.

6. VERHALTEN IN DEN TANZSCHULRÄUMEN

6.1 BEGLEITPERSONEN / FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Das Mitbringen von Begleitpersonen, die keine aktive Mitgliedschaft besitzen und nicht am Kursprogramm teilnehmen, ist nicht ohne vorherige Genehmigung eines Mitarbeiters der Tanzschule Mavius GmbH gestattet. Das Erstellen von Film- und Fotoaufnahmen anderer Kunden und den Kursprogrammen ist nicht gestattet.

6.2 RAUCHEN IN DEN TANZSCHULRÄUMEN

Das Rauchen ist in den Tanzschulräumen nicht gestattet.

6.3 TIERE IN DEN TANZSCHULRÄUMEN

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

7. DATENSCHUTZ

Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur berechtigten Tanzschulmitarbeitern zugänglich. Die Daten unterliegen dem strengen Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Mitglied erklärt sein jederzeit schriftlich widerrufbares Einverständnis, dass die von ihm bei Anmeldung angegebenen Daten während und auch nach Ende des Kurses (sowie dem Ende der Vertragslaufzeit) zur Übersendung von Informationen über vertragsrelevante Mitteilungen, Kursprogramme und sonstige Tanzschulaktivitäten, insbesondere auch via E-Mail oder SMS verwendet werden können. Weiter erteilt das Mitglied seine Zustimmung, dass von ihm/ihr in Zusammenhang mit der Tanzschule Mavius GmbH gemachte Foto- und Filmaufnahmen entschädigungslos verwendet werden dürfen (vgl.8.). Ansprechpartner für die aufgeführten Datenschutzfragen ist Herr Timo Mavius, Inhaber. Zu der vorstehenden Verwendung der Daten kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – ein Widerruf erfolgen und die Löschung verlangt werden.

8. FOTOGRAFIE / VIDEOAUFNAHMEN / URHEBERRECHT

Die Tanzschule Mavius GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen der Tanzkurse und Veranstaltungen fotografiert und gefilmt werden kann. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Aus-schnitte, Zusammenschnitte etc. können für Promotion- und Werbezwecke (Website, Social- Media-Kanäle.) verwendet werden Mit dem Kauf der Veranstaltungskarte bzw. dem Erscheinen zu der Veranstaltung erklärt sich das Mitglied oder auch der Gast, der kein Mitglied ist, ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Tanzschule Mavius GmbH bzw. bei früheren Rechteinhabern. Ansprechpartner für die aufgeführten Datenschutzfragen ist Herr Timo Mavius. Zu der vorstehenden Verwendung der Fotografien/Videoaufnahmen kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – ein Widerruf erfolgen und die Löschung verlangt werden.

9. WIDERRUFSRECHT

Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag oder Online-Kartenkäufe zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss bzw. Kaufabschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied bzw. der Kunde uns (Tanzschule Mavius GmbH, Weyerstr. 289, 42719 Solingen, Tel: (0212) 38390505, [email protected], www.tanzschule-mavius.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag oder Kauf zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat die Tanzschule Mavius a GmbH lle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Tanzschule Mavius GmbH dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall können dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet werden.

10. HAFTUNG

1)Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Tanzschule Mavius GmbH nur für Körperverletzung, dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies die Tanzschule Mavius GmbH zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus ei-nem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Die Teilnahme an allen Programmteilen inkl. Rahmen- und Abendprogrammen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt. Eine Pflichtverletzung der Tanzschule Mavius GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.10.2020